AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma ALPHAprevent e.U.

 
§1. Geltung
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) der Firma
 

ALPHAprevent e.U.,
Umsatzsteuer- ID- Nummer ATU 69644959,
Joseph-Marxstraße 1,
8043 Graz

 
nachfolgend „ALPHAprevent“ genannt gelten für alle Dienstleistungen, die von der Firma ALPHAprevent gegenüber dem Vertragspartner erbracht werden.
 
Die AGB gelten für alle zukünftigen Geschäfte, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart wurden. fremde Geschäfts- und Einkaufsbedingungen gelten nur, soweit sie diesen AGB entsprechen. Regelungen, die diese Bedingungen abändern oder aufheben, sind nur dann gültig, wenn ALPHAprevent dies ausdrücklich schriftlich bestätigt hat.
 
Für die Dienstleistungen von ALPHAprevent gelten die folgenden Geschäftsbedingungen.
ALPHAprevent behält sich das Recht vor, diese Bedingungen jederzeit und ohne Vorinformation zu ändern.
 
§2. Zustandekommen des Vertrages

Der Vertrag über die Dienstleistung von ALPHAprevent kommt durch das Abschließen eines schriftlichen Vertrages, Angebotes oder über eine Zustimmung per E-Mail zustande und tritt sofort in Kraft.
 
§3. Preise

Sofern im Auftrag nichts anderes vereinbart wurde gelten die im Vertrag von ALPHAprevent aufgeführten Preise bei Vertragsabschluss. Preiserhöhungen werden gemäß des aktuellen VPI (Quelle: STATISTIK AUSTRIA, WIFO publiziert) durchgeführt. Bei Preiserhöhungen werden die Vertragspartner mit der nächsten Abrechnung darüber informiert. Irrtum seitens des Dienstleisters ist vorbehalten.
 
§4. Mehrleistungen

Mehrleistungen durch Änderungen, die nicht der Sphäre der sicherheitstechnischen Betreuung zuzurechnen sind und insbesondere infolge behördlicher Auflagen, Änderungen relevanter Vorschriften und Gesetze und infolge geänderter Auftraggeberwünsche, werden entsprechend einem Stundensatz von EUR 75,00 zusätzlich vergütet.
 
Für laufende Vertragspartner gilt ein reduzierter Stundensatz von EUR 65,00.
 
§5 Terminplanung, Terminabsagen, Terminverschiebung
Die jährliche Mindesteinsatzzeit laut Vertrag, wird bis Ende Dezember des Vorjahres aufgeteilt auf das gesamte Betreuungsjahr, geplant. Die Termine werden vorab mit dem jeweiligen Vertragspartner abgesprochen. Jeder Termin dauert gemäß ASchG mindestens 2 Stunden. Terminverschiebungen oder Terminabsagen seitens des Kunden müssen mindestens 3 Werktage
(ohne Wochenende) an ALPHAprevent bekannt gegeben werden. Bei Terminabsagen oder Terminverschiebungen unter 3 Werktagen werden zwei Stunden als Ausfall berechnet. Bei Terminabsagen oder Terminverschiebungen von laufenden Vertragskunden unter 3 Werktagen wird eine Stunde als Ausfall berechnet.
 
§6. Zahlungskonditionen
 
§6.1 Zahlungskonditionen für Dienstleistungen
Bei Dienstleistungen (Erstellung von Evaluierungen, Betreuung als SFK und BSB, Aktualisierung und Erweiterung von Dokumentationen, Einschulungen, Erstellen von Ex· Dokumenten, usw.) ist die Zahlung 7 Tage nach Erhalt der Rechnung fällig. Wir sind berechtigt, unsere Ansprüche durch Vorlage von Teilrechnungen, die die Umsatzsteuer in der gesetzlichen Höhe enthalten, monatlich fällig zu stellen.
 
§6.2 Zahlungsverzug
Bei Zahlungsverzug ist ALPHAprevent berechtigt, die vom Kunden genutzten Dienstleistungen einzustellen. Der Kunde bleibt in diesem Falle verpflichtet, den offenstehenden Betrag zu zahlen. Bei Zahlungsverzug werden Bankmäßig 5,75 % Zinsen plus € 12,00 Mahnspesen verrechnet.
 
§7. Datenschutz, Verschwiegenheitspflicht
ALPHAprevent ist zur Geheimhaltung aller vom Auftraggeber erteilten Informationen verpflichtet. ALPHAprevent verpflichtet sich, Ihre persönlichen Daten nicht an Dritte weiterzugeben. Alle persönlichen Daten werden vertraulich behandelt und unterliegen dem Datenschutz. ALPHAprevent ist auch zur Geheimhaltung seiner Planungstätigkeit verpflichtet, wenn und solange der Auftraggeber an dieser Geheimhaltung ein berechtigtes Interesse hat. Nach Durchführung des Auftrages ist ALPHAprevent berechtigt, das vertragsgegenständliche Werk gänzlich oder teilweise zu Werbezwecken zu veröffentlichen (unter Berücksichtigung des Datenschutzes), sofern vertraglich nichts anderes vereinbart ist, sowie den Kunden als Referenz anzuführen.
 
§8. Schutz der Pläne und Unterlagen
ALPHAprevent behält sich alle Rechte und Nutzungen an den von uns erstellten Unterlagen (insbesondere Pläne, Prospekte, technische Unterlagen) vor.
Jede Nutzung (insbesondere Bearbeitung, Ausführung, Vervielfältigung, Verbreitung, öffentliche Vorführung, Zurverfügungstellung) der Unterlagen oder Teilen davon ist nur mit ausdrücklicher Zustimmung von ALPHAprevent zulässig. Sämtliche Unterlagen dürfen daher nur für die bei Auftragserteilung oder durch eine nachfolgende Vereinbarung ausdrücklich festgelegten Zwecke verwendet werden.
ALPHAprevent ist berechtigt, der Auftraggeber verpflichtet, bei Veröffentlichungen und Bekanntmachungen über das Projekt den Namen (Firma, Geschäftsbezeichnung) von ALPHAprevent anzugeben. Im Falle des Zuwiderhandelns gegen diese Bestimmungen zum Schutz der Unterlagen hat ALPHAprevent Anspruch auf eine Pönale in Höhe des doppelten angemessenen Entgelts der unautorisierten Nutzung, wobei die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadenersatzanspruches vorbehalten bleibt. Diese Pönale unterliegt nicht dem richterlichen Mäßigungsrecht. Die Beweislast, dass der Auftraggeber nicht die Unterlagen von ALPHAprevent genutzt hat, obliegt dem Auftraggeber.
 
§9. Eigentumsvorbehalt
Alle Dokumente und Unterlagen werden von uns unter Eigentumsvorbehalt übergeben und bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von ALPHAprevent Im Verzugsfall sind wir jederzeit zur Zurücknahme berechtigt. Digitale Dokumente/Originale werden erst nach Zahlungseingang übergeben.
Bei Zurückforderung bzw. Zurücknahme der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Dokumente durch uns liegt nur dann ein Rücktritt vom Vertrag vor wenn dieser ausdrücklich erklärt wird.
 
§10. Urheberrecht
Das von uns hergestellte Werk (Dokumentationen und Schriftstücke, Tabellen, Programme, Checklisten) ist urheberrechtlich geschützt. Der Vertragspartner erhält daran keine Werknutzungsbewilligung und kein Werknutzungsrecht. Nur unter der Bedingung der vollständigen Vertragserfüllung erhält der Auftraggeber das Recht, das Werk zum vertraglich bedungenen Zweck zu benutzen.
Der Auftragnehmer hat das Recht, von ihm im Zuge der Auftragsabwicklung (auch in digitaler Form) erhobene Daten und Informationen ohne Einschränkung zu benützen. Sie können insbesondere auch zur Erfüllung eines neuen Auftrages verwendet werden.
 
§11. Aufbewahrung von Unterlagen
Dokumentationen und Schriftstücke werden grundsätzlich bei uns in digitaler Form verwahrt. Wir sind verpflichtet, unserem Vertragspartner auf dessen Verlangen Vervielfältigungen dieser Unterlagen auszuhändigen. Unsere Aufbewahrungspflicht endet nach sieben Jahren. Wir können uns während dieser Zeit durch Herausgabe der Originalunterlagen an den Vertragspartner von unserer Verwahrungspflicht befreien.
 
§12. Schadenersatz
Sämtliche Schadenersatzansprüche sind in Fällen leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Das Vorliegen von leichter bzw. grober Fahrlässigkeit hat der Geschädigte zu beweisen. Die Verjährungsfrist von Schadenersatzansprüchen beträgt drei Jahre ab Gefahrenübergang. Die in diesen AGB enthaltenen oder sonst vereinbarten Bestimmungen über Schadenersatz gelten auch dann, wenn der Schadenersatzanspruch neben oder anstelle eines Gewährleistungsanspruches geltend gemacht wird. Unsere Unterlagen dürfen bei sonstigem Ausschluss von Schadenersatzansprüchen nur nach behördlicher Genehmigung und ausdrücklicher Freigabe durch uns zur Ausführung verwendet werden.
 
§13. Rechtswahl, Gerichtsstand
Es gilt österreichisches Recht. Die Anwendbarkeit des UN-Kaufrechtes wird ausdrücklich ausgeschlossen. Die Vertragssprache ist deutsch. Die Vertragsparteien vereinbaren österreichische, inländische Gerichtsbarkeit. Zur Entscheidung aller aus diesem Vertrag entstehenden Streitigkeiten ist das an unserem Firmensitz sachlich zuständige Gericht ausschließlich örtlich zuständig.
 
§14. Adressänderung
Der Vertragspartner ist verpflichtet, uns Änderungen seiner Geschäftsadresse bekanntzugeben, solange das vertragsgegenständliche Rechtsgeschäft nicht beiderseitig vollständig erfüllt ist. Wird die Mitteilung unterlassen, so gelten Erklärungen auch dann als zugegangen, falls sie an die zuletzt bekanntgegebene Adresse gesendet werden.
 
§15. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so berührt dies die Gültigkeit der Bedingungen im Übrigen nicht.
 
§16. Schlussbestimmungen
Für die vertraglichen Beziehungen der Vertragspa.rtner gilt ausschließlich Österreichisches Recht.
Gerichtsstand ist Graz.
Vertrags- und Verhandlungssprache ist Deutsch.
Alle Nebenabreden und Absprachen bedürfen der Schriftform.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein, bleibt der Vertrag dennoch bestehen. Die Wirksamkeit aller übrigen Bestimmungen bleibt davon unberührt. Die unwirksame Regelung ist durch eine Regelung zu ersetzen, die dem Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommt.